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Schiessbefehl

Mitte der 80ziger Jahre gab es vom Staatsministerium der DDR einen Erlass, dass alle Personen, die nach 22:00 Uhr auf der Straße angetroffen werden, zu erschießen seien.
Es war 21:30, als zwei Polizisten die Prager Straße entlang liefen. Da kam ihnen, fröhlich pfeifend,
ein junger Mann entgegen.
Plötzlich zog einer der beiden Polizisten seine Dienstwaffe und erschoss den jungen Mann.
Völlig irritiert sagte sein Kollege:
Wie kannst du so etwas machen, es ist doch erst 21: Uhr.
Darauf erwiderte der andere:
Das ist richtig, aber ich weiß wo der wohnt, und das hätte er niemals bis 22:00 Uhr geschafft